Allgemeine Geschäftsbedingungen von
Hebamme Heike Mayer
1.Leistungen
Die Dienste der freiberuflichen Hebamme bestehen insbesondere in der Beratung,
Hilfeleistung bei Schwangerschaftsbeschwerden, Wochenbettbetreuung und Beratung während der Stillzeit. Termine finden
nach Vereinbarung statt.
Nicht inbegriffen sind Leistungen wie Betreuung einer außerklinischen Geburt,
Krankentransporte, ärztliche Leistungen, sowie die Leistungen anderer Berufsgruppen.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zur Betreuung und zu den Kursen Rückbildungsgymnastik und
Geburtsvorbereitung muss über das Anmeldeformular auf der Homepage bzw. per E-Mail
erfolgen. Die Homepage ist unter der Webadresse http://www.Hebamme-messstetten.de zu
erreichen. Der Versand der Bestätigung gilt als verbindliche Zusage zur Kursteilnahme und ist
somit auch der Zeitpunkt des Vertragsschlusses zwischen Kursleitung und Kursteilnehmer(n).
3.Erreichbarkeit
1. Montag bis Freitag zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Darüber hinaus nur nach gesonderter
Vereinbarung.
2. Im Falle einer Nicht-Erreichbarkeit kontaktieren Sie bitte Ihren Gynäkologen oder einen
Kinderarzt. Außerhalb der Praxissprechzeiten ist der ärztliche Bereitschaftsdienst telefonisch
unter der Nummer 116117 zu kontaktieren.
3. In akuten Notfallsituationen, in denen unmittelbar Hilfe benötigt wird, ist der
Rettungsdienst unter der Rufnummer „112“ zu kontaktieren.
4. Kosten und Gebühren
1. Als Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe ist §134a SGB V.
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe
erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet.
Für Anzahl und Umfang der erstattungsfähigen Leistungen gelten Höchstgrenzen, über deren
Erreichen rechtzeitig informiert wird.
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen
und daher privat in Rechnung gestellt:
-Falls keine gültige Mitgliedschaft der Krankenkasse festgestellt werden kann bzw. besteht.
-Falls Leistungen bei mehreren Hebammen in Anspruch genommen werden und dadurch die
erstattungsfähigen Kontingente überschritten werden. Zur Vermeidung muss eine zeitnahe
Information der in Anspruch genommenen Kassenleistungen an alle Hebammen erfolgen.
-Weitere Wahlleistungen (z.B. Akupunktur usw.) werden separat vereinbart und in Rechnung
gestellt.
2. Bei privat Versicherten werden die Leistungen entsprechend der gültigen
Privatgebührenordnung des Bundeslandes direkt in Rechnung gestellt. Die Vertragsnehmerin
ist verpflichtet, die Rechnung innerhalb von 21 Tagen zu zahlen, unabhängig von der
Erstattung durch die private Versicherung oder Beihilfe. Bei Zahlungsverzug wird neben den
Verzugszinsen für jede Mahnung eine Mahngebühr von 5,00 Euro berechnet.
3. Die Erstattung von Hebammenleistungen durch private Kassen variieren. Die Hebamme hat
keine Kenntnis über den Inhalt der verschiedenen Versicherungstarife. Die
Leistungsempfängerin ist selbst dafür verantwortlich, die Erstattungsfähigkeit von Leistungen
vorab mit ihrer Krankenversicherung zu klären.
4. Die Gebühren für die Kurse Geburtsvorbereitung und Rückbildung werden für die
Schwangeren/ Mütter von der Krankenkasse übernommen.
5. Von der Hebamme können nur tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen mit der
Krankenkasse abgerechnet werden.Fehlstunden, aus welchem Grund auch immer, müssen selbst bezahklt werden.
6. Etwaige weitere Gebührenübernahmen durch die Krankenkasse sind vom Teilnehmer
selbstständig abzuklären (z. B. für Akupunktur).
5.Bedingungen
1. Die Kursleitung ist berechtigt, einzelne Kursstunden oder -zeiten kurzfristig zu verlegen,
wenn dieses aus zwingenden oder organisatorischen Gründen notwendig ist.
2. Der Kursleiter legt im Rahmen der räumlichen Möglichkeiten einen neuen Termin fest und
teilt diesen zeitnah mit.
3. Bei längerfristigem Ausfall des Kursleiters (länger als zwei Wochen) wird versucht eine
Vertretung zu organisieren. Bei Ausfall können keine Kosten erstattet werden, da die Kosten
von der Krankenkasse übernommen werden. Es werden nur tatsächlich wahrgenommene
Stunden mit der Krankenkasse verrechnet.
5. Es kann jederzeit eine andere qualifizierte Kursleitung eingesetzt werden, sollte dies bspw.
Aus gesundheitlichen oder anderen zwingenden Gründen notwendig sein.
6. Widerrufsrecht
1. Der Kursteilnehmer hat das Recht, die Vertragserklärung ohne Angabe von Gründen in
Textform (z.B. per Brief oder Email) innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kursbestätigung
kostenfrei zu widerrufen. Bei einem Widerruf bis vier Wochen vor Kursbeginn wird die
Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00 Euro fällig.
2. Danach wird die volle Kursgebühr erhoben, unabhängig davon, aus welchem Grund der
Widerruf erfolgt.
3. Wenn ein Kursteilnehmer zeitgleich mit der Absage jemanden an seiner statt teilnehmen
lassen kann, wird ihm die Kursgebühr unter Zahlung einer Aufwandsentschädigung von 15,00
Euro erlassen.
7.Haftung
Für die Tätigkeit der Hebamme besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer
angemessenen Deckungssumme. Die Hebamme haftet nicht für ärztliche oder ärztlich
veranlasste Leistungen, sofern diese hinzugezogen werden. In diesem Fall entsteht ein
selbständiges Vertragsverhältnis.
2. Die Hebamme übernimmt keine Haftung gleich welcher Art für Personen- und Sachschäden.
Die Eltern sind für ihr/e Kind/er verantwortlich.
3. Im Falle eines Unfalls vor, während und nach den jeweiligen Veranstaltungen kann die
Kursleitung/der Referent ebenfalls nicht zur Verantwortung gezogen werden.
4. Zur Teilnahme an den Kursen und Angeboten wird eine normale physische und psychische
Belastbarkeit vorausgesetzt. Liegen behandlungsbedürftige Krankheiten vor, muss die
Teilnahme vorab unbedingt mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten und der
Kursleitung besprochen werden.
5. Für Wertsachen und persönliche Gegenstände, die in die für Kurse genutzte Räumlichkeiten
mitgeführt werden, wird keine Haftung übernommen.
9. Schweigepflicht und Datenschutz
1. Die Hebamme unterliegt der Schweigepflicht und beachtet die Bestimmungen des
Datenschutzes. Für die unter Punkt 1. Genannten Leistungen der Hebamme wird eine
Datenschutzerklärung behandelt.
2. Im Falle einer Hinzuziehung ärztlicher Hilfe stellt die Hebamme der weiter- oder
mitbetreuenden Stelle Befunde und Daten zur Verfügung, die für die Weiter- oder
Mitbehandlung von Mutter und Kind erforderlich sind. Das Gleiche gilt für den Fall einer
weiter- oder mitbehandelnden Hebamme im Vertretungsfall.
4. Alle Daten, die zur Abrechnung der erbrachten Leistung notwendig sind, werden unter
Berücksichtigung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Regelungen über ein
Abrechnungszentrum an die Krankenkassen übermittelt.
5. In den Kursen werden Teilnehmerlisten mit Namen, Adresse, Telefonnummern, sowie E-
Mail-Adresse erstellt und den Kursteilnehmern zur Verfügung gestellt.
6. Gemäß Art. 16 Abs. 2 „Allgemeine Maßnahmen zur Verhütung übertragbarer Krankheiten“
Infektionsschutzgesetz kann die Behörde die Weitergabe von Daten verlangen, so dass die
Hebamme verpflichtet ist diese im Falle einer behördlichen Überprüfung zu übermitteln.
8. Sonstiges
1.Mit dem Inhalt dieser Vereinbarung und der Datenschutzerklärung erklären sich die
Leistungsempfänger einverstanden. Außerdem wird ausdrücklich die Zustimmung zur
Verwendung der Daten für oben genannte Zwecke gegeben.
2. Die Leistungsempfänger bestätigen die Richtigkeit ihrer Angaben.
3. Änderungen dieser Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
9.Betreuung in der Schwangerschaft/Vorsorgeuntersuchung/ Wochenbettbetreuung
1. Sollte eine Schwangerenberatung und/oder die Vorsorgeuntersuchungen in Anspruch
genommen werden, werden die Gebühren von der Krankenkasse übernommen. Auch eine
Vorsorge, die im Wechsel zwischen Hebamme und Gynäkologe stattfindet, ist zulässig und
wird von der Krankenkasse getragen. Die Abstände zwischen den Untersuchungen sind
gesetzlich geregelt, diese dürfen auch durch eine kombinierte Vorsorge nicht überschritten
werden.
2. Sollten Sie vereinbarte Termine nicht wahrnehmen können, sagen Sie diese spätestens 24
Stunden vorher ab. Andernfalls stellt die Hebamme Ihnen die entgangene Vergütung in
Rechnung.
3. Da die Hebamme berufsbedingt manchmal zu unplanmäßigen Einsätzen gerufen wird, kann
sie gelegentlich Termine kurzfristig nicht wahrnehmen. In solchen Fällen wird sie so schnell
wie möglich Bescheid geben und das weitere Vorgehen besprechen.
4. Sollten Sie eine ambulante Geburt planen (Entlassung vom Geburtsort 4-6 Stunden nach
der Geburt), ist dies auf jeden Fall vorab mit mir abzusprechen. In diesem Fall ist eine kurze
telefonische Info an mich nötig, wenn die Geburt beginnt. Ich behalte mir das Recht vor, die
ambulante Betreuung jederzeit kurzfristig abzulehnen, wenn ich dies aus privaten/beruflichen
Gründen nicht leisten kann.
Bei regelrechter Entlassung vom Geburtsort ist es notwendig, dass Sie sich einen Tag vor
Entlassung telefonisch bei mir melden, sodass der erste Termin für den Hausbesuch vereinbart
werden kann. Ein Hausbesuch dauert i.d.R. etwa 30 Minuten.
10.Inkrafttreten
1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 01.10. 2023 in Kraft.
11. Salvatorische Klausel
1. Sollten trotz aller Sorgfalt einzelne Bestimmungen der Geschäftsbedingungen unwirksam
sein, so ist hiervon nicht die Wirksamkeit der übrigen Inhalte betroffen. Die unwirksamen
Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den unwirksamen Bestimmungen am
nächsten kommen.
Heike Mayer
Zum Riedhof 5
72469 Meßstetten